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Betontechnische Daten

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Betonentwurf
 
Beispiele zur Anwendung der Expositionsklassen und Feuchtigkeitsklassen

Die folgenden Abbildungen zeigen Beispiele für die Zuordnung von Expositionsklassen nach DIN EN 206-1/DIN 1045-2. Die Expositionsklassen müssen vom Verfasser der Festlegung des Betons (z. B. Architekt, Planungsbüro, Ingenieurbüro) objektbezogen vorgegeben werden.

Betonbauteile im Wohnungsbau





Betonbauteile im Industrie- und Verwaltungsbau





Betonbauteile im Ingenieurbau





Beispiele zur Festlegung der Grenzwerte für die Betonzusammensetzung

Im Anschluss an die Zuordnung der Expositionsklassen zu einem Bauteil sind die jeweiligen Grenzwerte für die Betonzusammensetzung in Abhängigkeit von den zugeordneten Expositionsklassen zu ermitteln.

In Abhängigkeit von der Feuchtigkeitsklasse sind ggf. vorbeugende Maßnahmen zu berücksichtigen.

Die schärfsten Einzelanforderungen bestimmen die Mindestanforderungen an den Beton eines Bauteils. Beispiele zeigen die folgenden beiden Tabellen. Die Mindestanforderungen an den Beton sind dort grau hinterlegt.



Beispiel für ein Stahlbeton-Außenbauteil

ExpositionsklassenXC4XF1
max w/z0,600,60
MindestdruckfestigkeitsklasseC25/30C25/30
Mindestzementgehalt [kg/m3]280 (270)1)280 (270)1)
Mindestluftgehalt [Vol.-%]--
GesteinskörnungenRegelanforderungen und zusätzlich
-F42)




1) Wert in Klammern = Mindestzementgehalt bei Anrechnung von Zusatzstoffen
2) Frostwiderstand der Gesteinskörnungen F4: Abwitterung nach DIN EN 1367-1≤ 4 M.-%








Beispiel für ein offenes Parkdeck

ExpositionsklassenXC4XD3XF4XM1
max w/z0,600,450,503)0,55
MindestdruckfestigkeitsklasseC25/30C35/452)C30/37C30/372)
Mindestzementgehalt [kg/m3]280 (270)1)320 (270)1)320 (270)3)3006) (270)1)
Mindestluftgehalt [Vol.-%]--4)-
GesteinskörnungenRegelanforderungen und zusätzlich
--MS185)7)




1) Wert in Klammern = Mindestzementgehalt bei Anrechnung von Zusatzstoffen
2) Bei Verwendung von Luftporenbeton eine Festigkeitsklasse niedriger.
3) Die Anrechnung auf den Mindestzementgehalt und den Wasserzementwert ist nur bei Verwendung von Flugasche zulässig.
4) Der mittlere Luftgehalt im Frischbeton unmittelbar vor dem Einbau muss bei einem Größtkorn des Zuschlaggemisches von 8 mm ≥ 5,5 Vol.-%, 16 mm ≥ 4,5 Vol.-%, 32 mm ≥ 4,0 Vol.-% und 63 mm ≥ 3,5 Vol.-% betragen. Einzelwerte dürfen diese Anforderungen um höchstens 0,5 Vol.-% unterschreiten. Für Fließbeton ist der Mindestluftgehalt um 1 Vol.-% zu erhöhen.
5) Magnesiumsulfat-Widerstandsfähigkeit (Frost-Tausalz-Widerstand) MS18: Masseverlust nach DIN EN 1367-2 ≤ 18 %
6) Höchstzementgehalt 360 kg/m3, jedoch nicht bei hochfestem Beton.
7) Gesteinskörnungen nach DIN EN 12620. Die Körner aller Gesteinskörnungen sollen mäßig raue Oberfläche und gedrungene Gestalt haben. Das Gesteinskorngemisch soll möglichst grobkörnig sein.








Für Parkdecks ist weiterhin zu beachten:

Die Ausführung direkt befahrener Parkdecks ist nur mit zusätzlichem Oberflächenschutzsystem (z. B. rissüberbrückende Beschichtung) zulässig (siehe DIN 1045-1).
Falls die Beschichtungsmaßnahme so ausgeführt und instandgehalten wird, dass die Umwelteinflüsse dauerhaft vom Bauteil ferngehalten werden (projektbezogener Wartungsplan erforderlich), sind folgende Veränderungen in den Zuordnungen der Expositionsklassen zulässig:
XD3 XD1 (bei Beschichtung)
XC4 XC3 (bei Asphaltbelag mit darunterliegender Abdichtung)
XF4 XF1 (bei Beschichtung oder Asphaltbelag)
Bei kurzem Wartungsintervall (Überprüfung 2 x jährlich, vor und nach der Frostperiode) und durchgeführter Instandsetzung bei Schäden kann die Betondeckung der Klasse XD1 um 10 mm verringert werden.









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