

Für Beton nach Zusammensetzung einschließlich Standardbeton ist der Hersteller ausschließlich für die Einhaltung der Betonzusammensetzung verantwortlich. Diese ist i. d. R. nachzuweisen durch: Produktionsaufzeichnungen (Chargenprotokoll) Lieferscheine der AusgangsstoffeZulässige Toleranzen der Betonzusammensetzung: alle Ausgangsstoffe: ± 3 % der festgelegten Menge w/z-Wert ≤ Sollwert + 0,02 |
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