

| Hüttensandmehl wird durch Mahlen von Hüttensand hergestellt und hat latent hydraulische Eigenschaften. Die Anforderungen an Hüttensandmehl für die Verwendung in Beton und Mörtel sind in DIN EN 15167-1 festgelegt (siehe folgende Tabelle). Hüttensandmehl ist derzeit nicht als Zusatzstoff in der DIN EN 206-1/1045-2 berücksichtigt. Bis zur Einführung der sich in der Revision befindenden EN 206 voraussichtlich in 2013 ist Hüttensandmehl durch die Bauregelliste A, Ausgabe 2/2010, Anhang 1.51 in Deutschland bauaufsichtlich eingeführt. | ||||||||||||||||||||||||||||||
| Anforderungen an Hüttensandmehl nach DIN EN 15167-1 | ||||||||||||||||||||||||||||||
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Ausdruck der Tabelle | ||||||||||||||||||||||||||||||
| Anrechenbarkeit von Hüttensandmehl Durch die Anerkennung von Hüttensandmehl nach DIN EN 15167 als Zusatzstoff Typ II in der Bauregelliste A 2/2010, Anhang 1.51 gelten für die Anwendung die Festlegungen in DIN 1045-2, Abschnitt 5.2.5.2.2 für Flugasche sinngemäß. Die Eignung des k-Wert-Ansatzes bei Hüttensandmehl gilt als nachgewiesen. Außer in den Expositionsklassen XF2 und XF4 darf Hüttensandmehl gemäß der folgenden Tabelle auf den äquivalenten Wasserzementwert und den Mindestzementgehalt angerechnet werden. Die gleichzeitige Verwendung von Hüttensandmehl mit Flugasche oder Silikastaub und als Zusatzstoff ist nicht zulässig. | ||||||||||||||||||||||||||||||
| k-Wert-Ansatz für Hüttensandmehl | ||||||||||||||||||||||||||||||
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Ausdruck der Tabelle | ||||||||||||||||||||||||||||||
| Verwendung von Hüttensandmehl in Unterwasserbeton Die Regelungen zur Verwendung von Flugasche in Unterwasserbeton gelten für Hüttensandmehl nicht. | ||||||||||||||||||||||||||||||
| Verwendung von Hüttensandmehl in Beton mit hohem Sulfatwiderstand nach DIN EN 206-1/DIN 1045-2 Die Regelungen für Flugasche zur Herstellung von Beton mit hohem Sulfatwiderstand dürfen nicht für Hüttensandmehl angewendet werden. | ||||||||||||||||||||||||||||||
| Verwendung von Hüttensandmehl in Beton mit alkaliempfindlichen Gesteinskörnungen nach DIN EN 206-1/DIN 1045-2 Nach Bauregelliste 2011 (Anlage 1.51) ist in der Alkali-Richtlinie zu ergänzen, dass der Beitrag von Hüttensandmehl nach DIN EN 15167-1 zum wirksamen Alkaligehalt vernachlässigt werden darf. |
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