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Betontechnische Daten

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Hüttensandmehl (HSM) nach DIN EN 15167-1
 
Hüttensandmehl wird durch Mahlen von Hüttensand hergestellt und hat latent hydraulische Eigenschaften. Die Anforderungen an Hüttensandmehl für die Verwendung in Beton und Mörtel sind in DIN EN 15167-1 festgelegt (siehe folgende Tabelle). Hüttensandmehl ist derzeit nicht als Zusatzstoff in der DIN EN 206-1/1045-2 berücksichtigt. Bis zur Einführung der sich in der Revision befindenden EN 206 voraussichtlich in 2013 ist Hüttensandmehl durch die Bauregelliste A, Ausgabe 2/2010, Anhang 1.51 in Deutschland bauaufsichtlich eingeführt.

 
Anforderungen an Hüttensandmehl nach DIN EN 15167-1

Technische Daten Einheit Hüttensandmehl
Spezifische Oberfläche cm2/g ≥ 2750
Glasgehalt M.-% ≥ 66,6
Glühverlust M.-% ≤ 3,0
Gehalt (MgO+CaO+SiO2) M.-% ≥ 66,6
MgOM.-%≤ 18,0
Sulfat (SO3) M.-% ≤ 2,5
Chlorid (Cl-)M.-%≤ 0,101)

Aktivitätsindex2)
7 Tage
28 Tage

%


45
70
Erstarrungszeit3) % < 100


1)  Chloridwerte über 1,0 M.-% sind möglich. In diesem Fall müssen die Höchstwerte deklariert werden.
2)  Der Aktivitätsindex gibt das prozentuale Verhältnis der Druckfestigkeit an, die ein Gemisch aus 50 M.-% des Hüttensandmehls mit 50 M.-% eines Prüfzements im Vergleich zu dem reinen Prüfzement erzielt. Die Anforderungen an den Prüfzement CEM I mindestens der Festigkeitsklasse 42,5 sind in DIN EN 15167-1 festgelegt.
3)  Die Zeit bis zum Beginn der Erstarrung des hälftigen Gemisches darf sich gegenüber dem Erstarrungsbeginn des reinen Prüfzements höchstens verdoppeln.




Ausdruck der Tabelle



Anrechenbarkeit von Hüttensandmehl

Durch die Anerkennung von Hüttensandmehl nach DIN EN 15167 als Zusatzstoff Typ II in der Bauregelliste A 2/2010, Anhang 1.51 gelten für die Anwendung die Festlegungen in DIN 1045-2, Abschnitt 5.2.5.2.2 für Flugasche sinngemäß. Die Eignung des k-Wert-Ansatzes bei Hüttensandmehl gilt als nachgewiesen. Außer in den Expositionsklassen XF2 und XF4 darf Hüttensandmehl gemäß der folgenden Tabelle auf den äquivalenten Wasserzementwert und den Mindestzementgehalt angerechnet werden. Die gleichzeitige Verwendung von Hüttensandmehl mit Flugasche oder Silikastaub und als Zusatzstoff ist nicht zulässig.

 
k-Wert-Ansatz für Hüttensandmehl

Maximaler Hüttensandmehlgehalt
Zemente mit D: max h = 0,15·z
Äquivalenter Wasserzementwert (w/z)eq1)
(w/z)eq = w/(z + 0,4·h)
Maximal anrechenbare Hüttensandmehlmenge
Zemente ohne P, V, D: max h = 0,33·z

Zemente mit P oder V ohne D: max h = 0,25·z

Zemente nur mit D: max h = 0,15·z 
Mindestzementgehalt1) bei Anrechnung von Zusatzstoffen nach

DIN EN 206-1/DIN 1045-2
z+h ≥ min z
z ≥ min zbei Anrechnung
Zulässige Zementarten2)
CEM I

CEM II/A-D

CEM II/A-S, CEM II/B-S

CEM II/A-T, CEM II/B-T

CEM II/A-LL

CEM II/A-P, CEM II/A-V

CEM II/A-M (S,D,P,V,T,LL)

CEM II/B-M (S-D, S-T, D-T)

CEM III/A3)

CEM III/B mit ≤ 70 % Hüttensand3)


1)  Gilt nicht für die Expositionsklassen XF2 und XF4.
2) Für andere Zemente kann die Anwendung von Hüttensandmehl im Rahmen einer bauaufsichtlichen Zulassung geregelt werden
3)Bezüglich Expositionsklasse XF4 siehe Anwendungsbereiche für Zement.




Ausdruck der Tabelle



Verwendung von Hüttensandmehl in Unterwasserbeton

Die Regelungen zur Verwendung von Flugasche in Unterwasserbeton gelten für Hüttensandmehl nicht.


Verwendung von Hüttensandmehl in Beton mit hohem Sulfatwiderstand

nach DIN EN 206-1/DIN 1045-2


Die Regelungen für Flugasche zur Herstellung von Beton mit hohem Sulfatwiderstand dürfen nicht für Hüttensandmehl angewendet werden.


Verwendung von Hüttensandmehl in Beton mit alkaliempfindlichen Gesteinskörnungen nach DIN EN 206-1/DIN 1045-2

Nach Bauregelliste 2011 (Anlage 1.51) ist in der Alkali-Richtlinie zu ergänzen, dass der Beitrag von Hüttensandmehl nach DIN EN 15167-1 zum wirksamen Alkaligehalt vernachlässigt werden darf.












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