Die "Zusätzlichen Technischen Vertragsbedingungen für Wasserbauwerke aus Beton und Stahlbeton" gelten für den Bau von Schleusen, Wehren, Sperrwerken, Schöpfwerken, Dükern, Durchlässen, Hafenbauten, Uferwänden usw. einschließlich Nebenanlagen, jedoch nicht für Straßen- und Eisenbahnbrücken sowie Tunnel. Sie gelten in Verbindung mit DIN EN 206-1 und DIN 1045-1 bis DIN 1045-4.
Expositionsklassen
Zuordnung von Bauteilen zu den Expositionsklassen (Beispiele)
| Expositions-klasse | Beispiele aus dem Wasserbau1) |
| X0 | Unbewehrter Kernbeton bei zonierter Bauweise |
| XC1 | Sohlen von Schleusenkammern, Sparbecken oder Wehren, Schleusenkammerwände unterhalb UW2), hydraulische Füll- und Entleersysteme |
| XC2 | Schleusenkammerwände im Bereich zwischen UW2) und OW2) |
| XC3 | Nicht frei bewitterte Flächen (Außenluft, vor Niederschlag geschützt) |
| XC4 | Freibord von Schleusenkammer- oder Sparbeckenwänden, Wehrpfeiler oberhalb NW2), freibewitterte Außenflächen |
| XD1 | Wehrpfeiler im Sprühnebelbereich von Straßenbrücken |
| XD2 | - |
| XD3 | Plattformen von Schleusen, Verkehrsflächen, Treppen an Wehrpfeilern |
| XS1 | Außenbauteile in Küstennähe |
| XS2 | Sperrwerksohlen, Wände und Gründungspfähle unter NNTnW2) |
| XS3 | Gründungspfähle, Kajen, Molen und Wände oberhalb NNTnW2) |
| XF1 | Freibord von Sparbeckenwänden, Wehrpfeiler oberhalb HW2) |
| XF2 | Vertikale Bauteile im Spritzwasserbereich und Bauteile im unmittelbaren Sprüh-nebelbereich von Meerwasser |
| XF3 | Schleusenkammerwände im Bereich zwischen UW2) – 1,0 m und OW2) + 1,0 m, Ein- und Auslaufbereiche von Dükern und Wehrpfeiler zwischen NW2) und HW2) |
| XF4 | Vertikale Flächen von Meerwasserbauteilen wie Gründungspfähle, Kajen und Molen im Wasserwechselbereich, meerwasserbeaufschlagte horizontale Flächen, Plattformen von Schleusen, Verkehrsflächen, Treppen an Wehrpfeilern |
| XA1 | - |
| XA2 | Betonbauteile, die mit Meerwasser in Berührung kommen |
| XA3 | - |
| XM1 | Flächen mit Beanspruchung durch Schiffsreibung, Flächen mit mäßiger Geschiebefracht und mäßiger Strömungsgeschwindigkeit, häufig befahrene horizontale Verkehrsflächen, Eisgang |
| XM2 | Wehrrücken und Tosbecken mit mäßiger Geschiebefracht und hoher Strömungs-geschwindigkeit |
| XM3 | Tosbecken mit starker Geschiebefracht und hoher Strömungsgeschwindigkeit |
| WO | Allgemein: bei nicht massigen Bauteilen mit d ≤ 0,80 m. Innenbauteile von Wasserbauwerken, die nicht permanent einer Luftfeuchte von mehr als 80 % r.F. ausgesetzt werden. |
| WF | Allgemein: stets bei massigen Bauteilen mit d < 0,80 m, unabhängig vom Feuchtezutritt. Betonbauteile von Wasserbauwerken mit freier Bewitterung oder zeitweiser oder dauernder Wasserbeaufschlagung im Binnenbereich. Innenbauteile von Wasserbauwerken mit einer relativen Luftfeuchte von meist mehr als 80 % r.F. |
| WA | Betonbauteile von Wasserbauwerken, die mit Meerwasser in Berührung kommen. Betonbauteile von Wasserbauwerken, auf die Tausalze einwirken. |
| WS | - |
| 1) | Beispiele gelten für die überwiegende Beanspruchung während der Nutzungsdauer. Abweichende Umgebungsbedingungen während der Bauzeit oder Nutzung führen i.A. nicht zu Schäden. |
| 2) | UW - Unterwasser, OW - Oberwasser, NW - Niedrigwasser, HW - Hochwasser, NNTnW - Tideniedrigwasser bezogen auf Normalnull. |
Anforderungen an die Ausgangsstoffe
Ausgangs- stoff | Anforderung |
| Zement1) | folgende Zemente nach DIN EN 197-1, DIN EN 197-4 und DIN 1164-10:
– CEM I
– CEM II/A-S, CEM II/B-S
– CEM II/A-T, CEM II/B-T
– CEM II/A-LL
– CEM II/A-M (S-LL), CEM II/A-M (S-T), CEM II/B-M (S-T),
CEM II/A-M (T-LL)
– CEM III/A, CEM III/B
andere Zemente mit Zustimmung des Auftraggebers |
| Gesteins-körnungen | Gesteinskörnungen nach DIN EN 12620 sowie leichte Gesteinskörnungen
nach DIN EN 13055-1 mit Konformitätsbescheinigung "2+"
industriell hergestellte Gesteinskörnungen mit Zustimmung des
Auftraggebers
Unschädlichkeit von Feinanteilen feiner Gesteinskörnungen ist nachzuweisen
Nachweis des Frostwiderstands oder des Frost-Tausalz-Widerstands gem.
DIN 1045-2, Anhang U, darf i.d.R. während der Bauausführung nicht älter als
6 Monate sein
rezyklierte Gesteinskörnungen nur mit Zustimmung des Auftraggebers |
| Zugabe-wasser | nach DIN EN 1008
anderes Wasser als Trinkwasser, Brunnenwasser oder Restwasser aus Wieder-
aufbereitungsanlagen der Betonherstellung nur mit Zustimmung des
Auftraggebers |
| Zusatzmittel |
BV, FM, LP, VZ
andere Zusatzmittel nur mit Zustimmung des Auftraggebers |
| Zusatzstoffe |
Flugasche nach DIN EN 450-1
zusätzliche Anforderungen nach Bauregelliste sind zu beachten
Wechsel der Flugasche bei Lieferengpässen nur nach Abstimmung mit dem
Auftraggeber und neuen Eignungsprüfungen
Silikastaub nur mit Zustimmung des Auftraggebers |
| 1) | Bei massigen Bauteilen mit d > 0,80 m nur Zemente mit niedriger Hydratationswärmeentwicklung (LH-Zemente DIN EN 197-1) . |
Anforderungen an die Betonzusammensetzung
Ausgangs- stoff | Anforderung |
| Zement | nur Zement eines Zementwerkes
mehrere Zementsorten in einem Beton sind nicht zulässig |
| Gesteins-körnung | stetige Sieblinie zwischen A und B
bei Dmax > 8 mm mindestens 3 getrennte Korngruppen
bei massige Bauteilen: GK mit Dmax ≥ 32 mm
leichtgewichtige organische Verunreinigungen
– feine Gesteinskörnungen: ≤ 0,25 M.-%
– grobe Gesteinskörnungen: ≤ 0,05 M.-%
Kornform von gebrochenen groben Gesteinskörnungen mindestens SI40
Zertrümmerungswiderstand von Gesteinskörnungen aus gebrochenem Felsge-
stein mindestens LA50 oder SZ32
eng gestufte Kornzusammensetzung der groben Gesteinskörnung
keine Korngemische
keine natürlich zusammengesetzte (nicht aufbereitete) Gesteinskörnung
Beurteilung und Verwendung von Gesteinskörnungen bezüglich einer Alkali-
Kieselsäure-Reaktion nach der Alkali-Richtlinie des DAfStb und dem
ministeriellen Einführungserlass |
| Zusatzmittel |
je Wirkungsgruppe nur ein Betonzusatzmittel
nur Zusatzmittel eines Herstellers innerhalb eines Betons
Gesamtmenge an Zusatzmitteln ≤ 50 g/kg Zement
keine Zusatzmittel mit den Wirkstoffgruppen Saccharose und Hydroxycarbon-
säure
Verwendung von Fließmittel der Wirkstoffgruppen Polycarboxylat und Poly-
carboxylatether erlaubt; Bedingung: gleiche Betonausgangsstoffe und gleicher
Temperaturbereich wie in der Erstprüfung
einmalige Nachdosierung von Fließmitteln erlaubt; Bedingung: Konsistenz vor
Nachdosierung darf nicht steifer sein als vor der Erstdosierung auf der Baustelle
bei Beton, der auf der Baustelle hergestellt wird, nachträgliche Fließmittelzugabe
nur mit Zustimmung des Auftraggebers
Verzögerungszeiten > 12 h sind mit dem Auftraggeber abzustimmen |
Anforderungen in Abhängigkeit von den Expositionsklassen
Für die Grenzwerte der Betonzusammensetzung sind abweichend von DIN EN 206-1/DIN 1045-2 die in der folgenden Tabelle aufgeführten Regelungen zu beachten.
Anforderungen in Abhängigkeit von den Expositionsklassen
| Expositions-klasse | Anforderung |
| XC1, XC2 | Mindestdruckfestigkeitsklasse für tragende Bauteile: C20/25
w/z > 0,65 nur mit Zustimmung des Auftraggebers |
| XF3 | Frostwiderstandsklasse der Gesteinskörnungen: F1
Frostprüfungen am Festbeton nach Merkblatt der Bundesanstalt für
Wasserbau im Rahmen der Erstprüfung erforderlich |
| XF4 | Frostprüfungen am Festbeton nach Merkblatt der Bundesanstalt für
Wasserbau im Rahmen der Erstprüfung erforderlich |
| XD3, XS3 | Verwendung von hüttensandhaltigen Zementen mit ≥ 21 % Hüttensand oder
Mindestflugaschegehalt 50 kg/m3 1) |
| XM2 | Mindestdruckfestigkeitsklasse: C35/45
w/z ≤ 0,45
Mindestzementgehalt: 320 kg/m3 |
| 1) | Gilt nicht für Plattformen, die den Expositionsklassen XD3 und XF4 zuzuordnen sind. |
Sonderbestimmungen für massige Bauteile in Abhängigkeit von den Expositionsklassen
| Expositions-klasse | Anforderung |
XF3 in Verbindung mit XC2 bzw. XC4, ggf. XM1 | Abweichend von DAfStb-Richtlinie "Massige Bauteile aus Beton"
darf bei Verwendung von CEM I, CEM II-A, CEM II/B-S oder
CEM III/A und Sicherstellung eines hohen Frostwiderstandes durch
Zusatz von Luftporenbildnern
- die Mindestdruckfestigkeitsklasse auf C20/25
- der Mindestzementgehalt auf 270 kg/m3
festgelegt werden |
| XF2 und XF4 | Abweichend von DAfStb-Richtlinie "Massige Bauteile aus Beton"
Anrechnung von Flugasche analog DIN 1045-2, Tabelle F.2.2 zulässig |
Meerwasserangriff oder XA2 bzw. XA3 | Besondere bauvertragliche Vereinbarungen erforderlich |
Anforderungen an den Frisch- und Festbeton
Anforderungen in Abhängigkeit von den Expositionsklassen
| Beton | Anforderung |
Frisch-
beton | Festlegung der Konsistenz über einen Zielwert ± 30 mm (zul. Toleranz)
Beton der Ausbreitmaßklassen > F4 nur mit Zustimmung des Auftraggebers (Aus-
nahme: Beton für gestaltete Ansichtsflächen)
Beton der Konsistenzklassen ≥ F4 ist mit verflüssigenden Zusatzmitteln herzustellen;
die Ausgangskonsistenz muss ≤ F2 sein.
Bei gleichzeitiger Verwendung von BV/FM und LP sowie bei LP-Beton ≥ F3:
Mindestluftgehalt um 1 Vol.-% erhöhen.
Bei zu vakuumierenden Betonen und XF2, XF3 oder XF4: Mindestluftgehalt um
1 Vol.-% erhöhen.
Frischbetontemperatur:
Beton für Bauteile mit Abmessung ≤ 0,80 m: ≤ + 30 °C an der Übergabe- und
Einbaustelle
Beton für massige Bauteile:
≤ + 25 °C an der Übergabe- und Einbaustelle und
maximale Temperaturerhöhung ΔTqadiab,7d: siehe folgende Tabelle und
maximale Bauteiltemperatur ΔTqadiab,7d + TBeton: siehe folgende Tabelle
Nachträgliche Wasserzugabe ist nicht erlaubt. |
Fest-
beton | Nachweis der Druckfestigkeitsklasse:
i. d. R. im Alter von 28 d
bei massigen Bauteilen nach DAfStb-Richtlinie auch im Alter von 56 d; späterer
Nachweis nur mit Zustimmung des Auftraggebers
Druckfestigkeit von Beton für massige Bauteile: fcm,28 ≤ Grenzwert aus der
folgenden Tabelle
Wassereindringtiefe nach DIN EN 12390-8: ≤ 30 mm |
Anforderungen an die Betontemperatur bei massigen Bauteilen (> 0,80 m)
| Expositionsklasse | ΔTqadiab,7d1)
[K] | ΔTqadiab,7d + TBeton
[°C] | fcm,282)
[N/mm2] |
| XC1, XC2 | ≤ 31 | ≤ 53 | ≤ 41 |
| XC1, XC2 + XA1 | ≤ 36 | ≤ 56 | ≤ 46 |
| XC1...4 + XF3 (+ XM1) | ≤ 41 | ≤ 61 |
| XC1...4 + XF4 + XS3 + XA2 (+ XM1) | ≤ 43 | ≤ 63 |
| XC1...4 + XF4 + XD3 (+ XM1) |
| 1) | Die quasiadiabatische Temperaturerhöhung ist im Rahmen der Erstprüfung entweder an einem großformatigen Betonblock oder alternativ lt. Bauvertrag im Betonkalorimeter oder rechnerisch zu bestimmen.
|
| 2) | Kann für massige Bauteile (siehe vorhergehende Tabelle) auch als fcm,56 bestimmt werden, jedoch ist fcm,28d auch bei abweichendem Prüfzeitpunkt einzuhalten. |
Eignungsprüfung
Im Rahmen der Eignungsprüfung sind mindestens folgende Standardprüfungen durchzuführen:
 | visuelle Beurteilung der Frischbetoneigenschaften (z. B. Wasserabsondern, Zusammenhalte-vermögen, Fließverhalten und Absetzverhalten)
|
 | Frischbetontemperatur
|
 | Konsistenz des Frischbetons
|
 | Druckfestigkeit inkl. Festigkeitsentwicklung r = fcm,2/fcm,28d
|
 | Spaltzugfestigkeit
|
 | Wassereindringwiderstand |
Für bestimmte Betone und Expositionsklassen sind zusätzliche Prüfungen erforderlich:
 | verzögerter Beton: Ansteifverhalten
|
 | LP-Beton: Luftgehalt im Frischbeton am Einbauort
|
 | massige Bauteile: quasiadiabatische Temperaturerhöhung, statischer E-Modul
|
 | XF3: Frostwiderstand nach BAW-Merkblatt "Frostprüfung von Beton"
|
 | XF4: Frost-Tausalz-Widerstand nach BAW-Merkblatt "Frostprüfung von Beton" |
Für die Aussteuerung der Frisch- und Festbetoneigenschaften ist i. d. R. die Variation des Zement- und Zusatzstoffgehaltes auf jeweils -5 kg/m³ bis +10 kg/m³ begrenzt.
Nachbehandlung
Andere Nachbehandlungsverfahren als in DIN 1045-3, 8.7.2(3) genannt sowie die Anwendung von Nachbehandlungsmitteln erfordern die Zustimmung des Auftraggebers.
Mindestdauer der Nachbehandlung von Beton für Wasserbauwerke
| Nachbehandlung | Mindestdauer [d] |
| Festigkeitsentwicklung des Betons r = fcm,2/fcm,281) |
| r ≥ 0,50 | r ≥ 0,30 | r ≥ 0,15 | r < 0,15 |
| Gesamtnachbehandlung2)3)4) | 4 | 10 | 14 | 21 |
Belassen in der Schalung bei
geschalten Betonoberflächen3)5) | 2 | 5 | 7 | 10 |
| 1) | Zwischenwerte dürfen ermittelt werden. |
| 2) | NB-Zeit bei Verarbeitbarkeitszeit > 5 h angemessen verlängern. |
| 3) | NB-Zeit bei Temperaturen < 5 °C um die Zeitdauer verlängern, während der die Temperaturen < 5 °C lagen. |
| 4) | Für XM2 und XM3 Mindestdauer der Gesamtnachbehandlung verdoppeln, maximal 30 d. |
| 5) | Verkürzung der Schalzeit nur bei Verwendung wasserabführender Schalungsbahnen und mit Zustimmung des Auftraggebers. |
|