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Betontechnische Daten

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ZTV-W für Wasserbauwerke aus Beton und Stahlbeton
 
Die "Zusätzlichen Technischen Vertragsbedingungen für Wasserbauwerke aus Beton und Stahlbeton" gelten für den Bau von Schleusen, Wehren, Sperrwerken, Schöpfwerken, Dükern, Durchlässen, Hafenbauten, Uferwänden usw. einschließlich Nebenanlagen, jedoch nicht für Straßen- und Eisenbahnbrücken sowie Tunnel. Sie gelten in Verbindung mit DIN EN 206-1 und DIN 1045-1 bis DIN 1045-4.



Expositionsklassen

Zuordnung von Bauteilen zu den Expositionsklassen (Beispiele)

Expositions-klasseBeispiele aus dem Wasserbau1)
X0Unbewehrter Kernbeton bei zonierter Bauweise
XC1Sohlen von Schleusenkammern, Sparbecken oder Wehren, Schleusenkammerwände unterhalb UW2), hydraulische Füll- und Entleersysteme
XC2Schleusenkammerwände im Bereich zwischen UW2) und OW2)
XC3Nicht frei bewitterte Flächen (Außenluft, vor Niederschlag geschützt)
XC4Freibord von Schleusenkammer- oder Sparbeckenwänden, Wehrpfeiler oberhalb NW2), freibewitterte Außenflächen
XD1Wehrpfeiler im Sprühnebelbereich von Straßenbrücken
XD2-
XD3Plattformen von Schleusen, Verkehrsflächen, Treppen an Wehrpfeilern
XS1Außenbauteile in Küstennähe
XS2Sperrwerksohlen, Wände und Gründungspfähle unter NNTnW2)
XS3Gründungspfähle, Kajen, Molen und Wände oberhalb NNTnW2)
XF1Freibord von Sparbeckenwänden, Wehrpfeiler oberhalb HW2)
XF2Vertikale Bauteile im Spritzwasserbereich und Bauteile im unmittelbaren Sprüh-nebelbereich von Meerwasser
XF3Schleusenkammerwände im Bereich zwischen UW2) – 1,0 m und OW2) + 1,0 m, Ein- und Auslaufbereiche von Dükern und Wehrpfeiler zwischen NW2) und HW2)
XF4Vertikale Flächen von Meerwasserbauteilen wie Gründungspfähle, Kajen und Molen im Wasserwechselbereich, meerwasserbeaufschlagte horizontale Flächen, Plattformen von Schleusen, Verkehrsflächen, Treppen an Wehrpfeilern
XA1-
XA2Betonbauteile, die mit Meerwasser in Berührung kommen
XA3-
XM1Flächen mit Beanspruchung durch Schiffsreibung, Flächen mit mäßiger Geschiebefracht und mäßiger Strömungsgeschwindigkeit, häufig befahrene horizontale Verkehrsflächen, Eisgang
XM2Wehrrücken und Tosbecken mit mäßiger Geschiebefracht und hoher Strömungs-geschwindigkeit
XM3Tosbecken mit starker Geschiebefracht und hoher Strömungsgeschwindigkeit
WOAllgemein: bei nicht massigen Bauteilen mit d ≤ 0,80 m. Innenbauteile von Wasserbauwerken, die nicht permanent einer Luftfeuchte von mehr als 80 % r.F. ausgesetzt werden.
WFAllgemein: stets bei massigen Bauteilen mit d < 0,80 m, unabhängig vom Feuchtezutritt. Betonbauteile von Wasserbauwerken mit freier Bewitterung oder zeitweiser oder dauernder Wasserbeaufschlagung im Binnenbereich. Innenbauteile von Wasserbauwerken mit einer relativen Luftfeuchte von meist mehr als 80 % r.F.
WABetonbauteile von Wasserbauwerken, die mit Meerwasser in Berührung kommen. Betonbauteile von Wasserbauwerken, auf die Tausalze einwirken.
WS-




1) Beispiele gelten für die überwiegende Beanspruchung während der Nutzungsdauer. Abweichende Umgebungsbedingungen während der Bauzeit oder Nutzung führen i.A. nicht zu Schäden.
2) UW - Unterwasser, OW - Oberwasser, NW - Niedrigwasser, HW - Hochwasser, NNTnW - Tideniedrigwasser bezogen auf Normalnull.








Anforderungen an die Ausgangsstoffe

Ausgangs-
stoff
Anforderung
Zement1)folgende Zemente nach DIN EN 197-1, DIN EN 197-4 und DIN 1164-10:

   – CEM I

   – CEM II/A-S, CEM II/B-S

   – CEM II/A-T, CEM II/B-T

   – CEM II/A-LL

   – CEM II/A-M (S-LL), CEM II/A-M (S-T), CEM II/B-M (S-T),

      CEM II/A-M (T-LL)

   – CEM III/A, CEM III/B

andere Zemente mit Zustimmung des Auftraggebers
Gesteins-körnungenGesteinskörnungen nach DIN EN 12620 sowie leichte Gesteinskörnungen

   nach DIN EN 13055-1 mit Konformitätsbescheinigung "2+"

industriell hergestellte Gesteinskörnungen mit Zustimmung des

   Auftraggebers

Unschädlichkeit von Feinanteilen feiner Gesteinskörnungen ist nachzuweisen

Nachweis des Frostwiderstands oder des Frost-Tausalz-Widerstands gem.

   DIN 1045-2, Anhang U, darf i.d.R. während der Bauausführung nicht älter als

   6 Monate sein

rezyklierte Gesteinskörnungen nur mit Zustimmung des Auftraggebers
Zugabe-wassernach DIN EN 1008

anderes Wasser als Trinkwasser, Brunnenwasser oder Restwasser aus Wieder-

   aufbereitungsanlagen der Betonherstellung nur mit Zustimmung des

   Auftraggebers
Zusatzmittel BV, FM, LP, VZ

andere Zusatzmittel nur mit Zustimmung des Auftraggebers
Zusatzstoffe Flugasche nach DIN EN 450-1

zusätzliche Anforderungen nach Bauregelliste sind zu beachten

Wechsel der Flugasche bei Lieferengpässen nur nach Abstimmung mit dem

   Auftraggeber und neuen Eignungsprüfungen

Silikastaub nur mit Zustimmung des Auftraggebers




1)  Bei massigen Bauteilen mit d > 0,80 m nur Zemente mit niedriger Hydratationswärmeentwicklung (LH-Zemente DIN EN 197-1) .








Anforderungen an die Betonzusammensetzung

Ausgangs-
stoff
Anforderung
Zementnur Zement eines Zementwerkes

mehrere Zementsorten in einem Beton sind nicht zulässig
Gesteins-körnungstetige Sieblinie zwischen A und B

bei Dmax > 8 mm mindestens 3 getrennte Korngruppen

bei massige Bauteilen: GK mit Dmax ≥ 32 mm

leichtgewichtige organische Verunreinigungen

   – feine Gesteinskörnungen: ≤ 0,25 M.-%

   – grobe Gesteinskörnungen: ≤ 0,05 M.-%

Kornform von gebrochenen groben Gesteinskörnungen mindestens SI40

Zertrümmerungswiderstand von Gesteinskörnungen aus gebrochenem Felsge-

   stein mindestens LA50 oder SZ32

eng gestufte Kornzusammensetzung der groben Gesteinskörnung

keine Korngemische

keine natürlich zusammengesetzte (nicht aufbereitete) Gesteinskörnung

Beurteilung und Verwendung von Gesteinskörnungen bezüglich einer Alkali-

   Kieselsäure-Reaktion nach der Alkali-Richtlinie des DAfStb und dem

   ministeriellen Einführungserlass
Zusatzmittel je Wirkungsgruppe nur ein Betonzusatzmittel

nur Zusatzmittel eines Herstellers innerhalb eines Betons

Gesamtmenge an Zusatzmitteln ≤ 50 g/kg Zement

keine Zusatzmittel mit den Wirkstoffgruppen Saccharose und Hydroxycarbon-

   säure

Verwendung von Fließmittel der Wirkstoffgruppen Polycarboxylat und Poly-

   carboxylatether erlaubt; Bedingung: gleiche Betonausgangsstoffe und gleicher

   Temperaturbereich wie in der Erstprüfung

einmalige Nachdosierung von Fließmitteln erlaubt; Bedingung: Konsistenz vor

   Nachdosierung darf nicht steifer sein als vor der Erstdosierung auf der Baustelle

bei Beton, der auf der Baustelle hergestellt wird, nachträgliche Fließmittelzugabe

   nur mit Zustimmung des Auftraggebers

Verzögerungszeiten > 12 h sind mit dem Auftraggeber abzustimmen








Anforderungen in Abhängigkeit von den Expositionsklassen

Für die Grenzwerte der Betonzusammensetzung sind abweichend von DIN EN 206-1/DIN 1045-2 die in der folgenden Tabelle aufgeführten Regelungen zu beachten.

Anforderungen in Abhängigkeit von den Expositionsklassen

Expositions-klasseAnforderung
XC1, XC2Mindestdruckfestigkeitsklasse für tragende Bauteile: C20/25

w/z > 0,65 nur mit Zustimmung des Auftraggebers
XF3Frostwiderstandsklasse der Gesteinskörnungen: F1

Frostprüfungen am Festbeton nach Merkblatt der Bundesanstalt für

   Wasserbau im Rahmen der Erstprüfung erforderlich
XF4Frostprüfungen am Festbeton nach Merkblatt der Bundesanstalt für

   Wasserbau im Rahmen der Erstprüfung erforderlich
XD3, XS3Verwendung von hüttensandhaltigen Zementen mit ≥ 21 % Hüttensand oder

   Mindestflugaschegehalt 50 kg/m3 1)
XM2Mindestdruckfestigkeitsklasse: C35/45

w/z ≤ 0,45

Mindestzementgehalt: 320 kg/m3




1) Gilt nicht für Plattformen, die den Expositionsklassen XD3 und XF4 zuzuordnen sind.








Sonderbestimmungen für massige Bauteile in Abhängigkeit von den Expositionsklassen

Expositions-klasseAnforderung
XF3 in Verbindung mit
XC2 bzw. XC4, ggf. XM1
Abweichend von DAfStb-Richtlinie "Massige Bauteile aus Beton"

   darf bei Verwendung von CEM I, CEM II-A, CEM II/B-S oder

   CEM III/A und Sicherstellung eines hohen Frostwiderstandes durch

   Zusatz von Luftporenbildnern

   - die Mindestdruckfestigkeitsklasse auf C20/25

   - der Mindestzementgehalt auf 270 kg/m3

   festgelegt werden
XF2 und XF4Abweichend von DAfStb-Richtlinie "Massige Bauteile aus Beton"

   Anrechnung von Flugasche analog DIN 1045-2, Tabelle F.2.2 zulässig
Meerwasserangriff oder
XA2 bzw. XA3
Besondere bauvertragliche Vereinbarungen erforderlich







Anforderungen an den Frisch- und Festbeton

Anforderungen in Abhängigkeit von den Expositionsklassen

BetonAnforderung
Frisch-

beton
Festlegung der Konsistenz über einen Zielwert ± 30 mm (zul. Toleranz)

Beton der Ausbreitmaßklassen > F4 nur mit Zustimmung des Auftraggebers (Aus-

   nahme: Beton für gestaltete Ansichtsflächen)

Beton der Konsistenzklassen ≥ F4 ist mit verflüssigenden Zusatzmitteln herzustellen;

   die Ausgangskonsistenz muss ≤ F2 sein.

Bei gleichzeitiger Verwendung von BV/FM und LP sowie bei LP-Beton ≥ F3:

   Mindestluftgehalt um 1 Vol.-% erhöhen.

Bei zu vakuumierenden Betonen und XF2, XF3 oder XF4: Mindestluftgehalt um

   1 Vol.-% erhöhen.

Frischbetontemperatur:

   Beton für Bauteile mit Abmessung ≤ 0,80 m: ≤ + 30 °C an der Übergabe- und

      Einbaustelle

   Beton für massige Bauteile:

      ≤ + 25 °C an der Übergabe- und Einbaustelle und

      maximale Temperaturerhöhung ΔTqadiab,7d: siehe folgende Tabelle und

      maximale Bauteiltemperatur ΔTqadiab,7d + TBeton: siehe folgende Tabelle

Nachträgliche Wasserzugabe ist nicht erlaubt.
Fest-

beton
Nachweis der Druckfestigkeitsklasse:

   i. d. R. im Alter von 28 d

   bei massigen Bauteilen nach DAfStb-Richtlinie auch im Alter von 56 d; späterer

     Nachweis nur mit Zustimmung des Auftraggebers

Druckfestigkeit von Beton für massige Bauteile: fcm,28 ≤ Grenzwert aus der

   folgenden Tabelle

Wassereindringtiefe nach DIN EN 12390-8: ≤ 30 mm








Anforderungen an die Betontemperatur bei massigen Bauteilen (> 0,80 m)

ExpositionsklasseΔTqadiab,7d1)

[K]
ΔTqadiab,7d + TBeton

[°C]
fcm,282)

[N/mm2]
XC1, XC2≤ 31≤ 53 ≤ 41
XC1, XC2 + XA1≤ 36≤ 56≤ 46
XC1...4 + XF3 (+ XM1)≤ 41≤ 61
XC1...4 + XF4 + XS3 + XA2 (+ XM1)≤ 43≤ 63
XC1...4 + XF4 + XD3 (+ XM1)




1) Die quasiadiabatische Temperaturerhöhung ist im Rahmen der Erstprüfung entweder an einem großformatigen Betonblock oder alternativ lt. Bauvertrag im Betonkalorimeter oder rechnerisch zu bestimmen.

2) Kann für massige Bauteile (siehe vorhergehende Tabelle) auch als fcm,56 bestimmt werden, jedoch ist fcm,28d auch bei abweichendem Prüfzeitpunkt einzuhalten.








Eignungsprüfung

Im Rahmen der Eignungsprüfung sind mindestens folgende Standardprüfungen durchzuführen:

visuelle Beurteilung der Frischbetoneigenschaften (z. B. Wasserabsondern, Zusammenhalte-vermögen, Fließverhalten und Absetzverhalten)

Frischbetontemperatur

Konsistenz des Frischbetons

Druckfestigkeit inkl. Festigkeitsentwicklung r = fcm,2/fcm,28d

Spaltzugfestigkeit

Wassereindringwiderstand


Für bestimmte Betone und Expositionsklassen sind zusätzliche Prüfungen erforderlich:

verzögerter Beton: Ansteifverhalten

LP-Beton: Luftgehalt im Frischbeton am Einbauort

massige Bauteile: quasiadiabatische Temperaturerhöhung, statischer E-Modul

XF3: Frostwiderstand nach BAW-Merkblatt "Frostprüfung von Beton"

XF4: Frost-Tausalz-Widerstand nach BAW-Merkblatt "Frostprüfung von Beton"


Für die Aussteuerung der Frisch- und Festbetoneigenschaften ist i. d. R. die Variation des Zement- und Zusatzstoffgehaltes auf jeweils -5 kg/m³ bis +10 kg/m³ begrenzt.



Nachbehandlung

Andere Nachbehandlungsverfahren als in DIN 1045-3, 8.7.2(3) genannt sowie die Anwendung von Nachbehandlungsmitteln erfordern die Zustimmung des Auftraggebers.

Mindestdauer der Nachbehandlung von Beton für Wasserbauwerke

NachbehandlungMindestdauer [d]
Festigkeitsentwicklung des Betons r = fcm,2/fcm,281)
r ≥ 0,50r ≥ 0,30r ≥ 0,15r < 0,15
Gesamtnachbehandlung2)3)4)4101421
Belassen in der Schalung bei

geschalten Betonoberflächen3)5)
25710




1) Zwischenwerte dürfen ermittelt werden.
2) NB-Zeit bei Verarbeitbarkeitszeit > 5 h angemessen verlängern.
3) NB-Zeit bei Temperaturen < 5 °C um die Zeitdauer verlängern, während der die Temperaturen < 5 °C lagen.
4) Für XM2 und XM3 Mindestdauer der Gesamtnachbehandlung verdoppeln, maximal 30 d.
5) Verkürzung der Schalzeit nur bei Verwendung wasserabführender Schalungsbahnen und mit Zustimmung des Auftraggebers.



















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