Die "Zusätzlichen Technischen Vertragsbedingungen für Ingenieurbauten" gelten für den Bau und die Erhaltung von Ingenieurbauwerken nach DIN 1076, insbesondere Brücken, Tunnel und Lärmschutzwände im Straßenwesen.
Die ZTV-ING übernimmt die grundlegenden Anforderungen der Normen DIN EN 206-1/DIN 1045-2, stellt jedoch zusätzliche Anforderungen bzw. weicht in einzelnen Punkten von den Regelungen der Norm ab. Nachfolgend sind die Anforderungen der ZTV-ING genannt.
Anforderungen an die Ausgangsstoffe von Beton
Ausgangs-
stoff | Anforderung |
| Zement |
nach DIN EN 197-1, DIN EN 197-4, DIN 1164-10 oder DIN 1164-11
Verwendung von CEM II/P-Zement nur, wenn als Hauptbestandteil Trass nach
DIN 51043 verwendet wird
bei Verwendung von nicht genormten Zementen bauaufsichtliche Zulassung
erforderlich
bei Verwendung von CEM II/M-Zementen nach DIN 1045-2, Tab. F.3.2,
Zustimmung des Auftraggebers erforderlich
Verwendung von CEM III-Zementen in Kappenbeton und Beton für
Schutzwände: nur CEM III/A-Zemente mit einem Hüttensandanteil ≤ 50 M.-% |
| Zusatz-stoffe |
nach DIN EN 12620, DIN EN 12878, DIN EN 450-1, DIN EN 13263-1, DIN 51043
bei Verwendung von nicht genormten Zusatzstoffen bauaufsichtliche Zulassung
erforderlich |
| Zusatz-mittel |
nach DIN EN 934-1, DIN EN 934-2 und DIN EN 934-4
bei Verwendung von nicht genormten Zusatzmittteln bauaufsichtliche Zulassung
erforderlich |
| Zugabe-wasser |
wenn Eignung des Wassers zur Betonherstellung untersucht wurde, Ergebnisse
dem Auftraggeber vorlegen |
| Gesteins-körnungen |
nach DIN EN 12620 oder DIN EN 13055-1
für grobe Gesteinskörnungen zusätzlich zu den Anforderungen nach DIN 1045-2:
– Anteil leichtgewichtiger organischer Verunreinigungen ≤ 0,05 M.-%
– bei gebrochenem Korn mindestens SI20
– enggestufte Kornzusammensetzung
– keine Korngemische und natürlich zusammengesetzte Gesteinskörnungen 0/8
für feine Gesteinskörnungen zusätzlich zu den Anforderungen nach DIN 1045-2:
– Anteil leichtgewichtiger organischer Verunreinigungen ≤ 0,25 M.-% |
Anforderungen an die Betonzusammensetzung
Ausgangs-
stoff | Anforderung |
| Gesteins-körnung |
Größtkorn ≤ 8 mm: mindestens 2 Korngruppen verwenden
Größtkorn > 8 mm: mindestens 3 Korngruppen verwenden
Ergänzend zur Alkali-Richtlinie des DAfStb sind alle Bauwerke im Bereich
von Bundesfernstraßen der Feuchtigkeitsklasse WA zuzuordnen
Frost-Tau-Widerstand der Gesteinskörnung mindestens Kategorie F2
Nachweis des Frost-Tausalz-Widerstandes bei XF2 und XF4: Masse-
verlust ≤ 8 M.-% gemäß DIN EN 1367-1:2000, Anhang B (NaCl-Verfahren);
bei grober Gesteinskörnung und Masseverlust > 8 M.-% alternativ Betonprüfung
nach DIN V 18004 (Platten- oder CDF-Verfahren), wobei
- Abwitterungen ≤ 500 g/m2
- keine Hinweise auf Verwitterung bei visueller Prüfung erkennbar |
| Zusatz-stoffe |
zulässiger Gehalt an Flugasche f ≤ 60 M.-% bezogen auf Zement
zulässiger anrechenbarer Flugaschegehalt f ≤ 80 kg/m3
Zugabe von Flugasche zu Beton mit CEM III/B zugelassen für Gründungsbau-
teile (z. B. Bohrpfähle), bei anderen Anwendungen ist Zustimmung des
Auftraggebers erforderlich
In Kappenbeton (XF4 und XD3) darf Flugasche nicht angerechnet werden
Anrechnung von Flugasche bei Beton XF2
- unter Verwendung von CEM I oder CEM II/A zulässig
- bei anderen Zementen ist Zustimmung des Auftraggebers erforderlich
Silikastaubzugabe: nur in Form von Silikasuspension, Ausnahme: Betontrocken-
gemisch für Spritzbeton
gleichzeitige Verwendung von Flugasche und Silikastaub, auch als Zement-
bestandteile, nur mit Zustimmung des Auftraggebers
Anrechenbarkeit von Flugasche mit k-Wert-Ansatz auf Zementgehalt und
w/z-Wert bei Tunnelinnenschalen und XF2 zulässig, wenn in Eignungsprüfung
nachgewiesen wird, dass
- Sättigungswert des Flugaschebetons < 85%
- Sättigungswert < Sättigungswert des Referenzbetons1) |
| Zusatz-mittel |
je Wirkungsgruppe nur ein Betonzusatzmittel
keine Zusatzmittel mit den Wirkstoffgruppen Saccharose und Hydroxycarbon-
säure, gilt auch für Mischprodukte
Verzögerungszeiten > 12 h mit dem Auftraggeber abstimmen
Nachdosierung von Fließmitteln erlaubt; Bedingung: Konsistenz vor Nach-
dosierung darf nicht steifer sein als vor der Erstdosierung auf der Baustelle
bei Verwendung von Luftporenbildnern Merkblatt für die Herstellung und
Verarbeitung von Luftporenbeton der FGSV beachten
Verwendung von Fließmittel der Wirkstoffgruppen Polycarboxylat und
Polycarboxylatether nur mit gleichen Betonausgangsstoffen und im gleichen
Temperaturbereich wie in der Erstprüfung |
| 1) | Kapillare Wasseraufnahme unter Druck von 150 bar gemäß Heft 422 des DAfStb |
Anforderungen in Abhängigkeit von den Expositionsklassen
Grundsätzlich erfolgt die Zuordnung von Bauteilen zu den Expositionsklassen nach DIN EN 206-1/DIN 1045-2. Für die Expositionsklassen XD1 bis XD3 und XF2 bis XF4 regelt die ZTV-ING die Zuordnung von Bauteilen wie in der folgenden Tabelle dargestellt.
Zuordnung von Bauteilen zu den Expositionsklassen XD und XF
| Bauteil | Expositions-klassen |
| Betonflächen im Sprühnebelbereich | XD1, XF2 |
| nicht vorwiegend horizontale Betonflächen im Spritzwasserbereich | XD2, XF2 |
| vorwiegend horizontale Betonflächen im Spritzwasserbereich bzw. direkt mit tausalzhaltigem Wasser oder Schnee beaufschlagt | XD3, XF4 |
| Betonschutzwände | XD3, XF4 |
| Gründungen | XD2 |
| Trogsohlen und Tunnelsohlen | als Weiße Wanne ausgeführt | XD2 |
| mit außenliegender Folienabdichtung | XD1 |
| Tunnelinnenschalen von zweischalig ausgeführten Tunneln in geschlossener Bauweise ohne Wasserdruck oder mit außenliegender Folie | XD1, XF2 |
| Tunnelwände und -decken von Tunneln in offener Bauweise | ohne Wasserdruck oder mit außenliegender Folie | XD1, XF2 |
| als wasserundurchlässige Konstruktion ausgeführt | XD2, XF2 |
| Einfahrtsbereiche von Tunneln | XD2, XF2 |
Anwendungsbeispiel Brücke

Für die Grenzwerte der Betonzusammensetzung sind folgende Regelungen abweichend von DIN EN 206-1/DIN 1045-2 zu beachten:
 | Widerlager, Stützen, Pfeiler, Bohrpfähle, Tunnelsohlen, Tunnelwände, Tunnelschalen, Trogsohlen und Trogwände eingestuft in XD2, XF2, XF3 oder XA2 ohne Luftporenbildner: Mindestdruckfestigkeitsklasse C30/37
|
 | Expositionsklasse XF2: max. w/z-Wert = 0,50
|
 | Kappen eingestuft in XF4 und XD3: Mindestdruckfestigkeitsklasse C25/30, max. w/z-Wert = 0,50
|
 | Mindestluftgehalt bei LP-Beton siehe hier |
Grenzwerte der Betonzusammensetzung
| Expositionsklasse | XF2 | XF3 | XD3 und
XF4 | XD2 | XA2 |
| max. w/z-Wert | 0,50 | 0,50 | 0,50 | 0,55 | 0,502) | 0,50 | 0,50 |
| Mindestdruck-festigkeitsklasse | C25/30 | C30/371) | C30/371) | C25/30 | C25/302) | C30/371) | C30/371) |
| Mindestzementgehalt [kg/m3] | 300 | 320 | 320 | 300 | 320 | 320 | 320 |
Mindestzementgehalt bei Anrechnung von Zusatzstoffen [kg/m3] | keine
Anrech-nung3) | keine
Anrech-nung3) | 270 | 270 | keine
Anrech-
nung | 270 | 270 |
| Mindestluftgehalt [%] | siehe hier | - | - | siehe hier | siehe hier | - | - |
| andere Anforderungen | Gesteinskörnungen mit Regelanforderungen und zusätzlich Widerstand gegen Frost bzw. Frost- und Taumittel | - | 4) |
| F25) | F2 | F2 | F25) |
Grau gekennzeichnete Zellen: Abweichung von DIN EN 206-1/DIN 1045-2
| 1) | Gilt nur für Widerlager, Stützen, Pfeiler, Überbauten, Bohrpfähle, Tunnelsohlen, Tunnelwände, Tunnelschalen, Trogsohlen und Trogwände. |
| 2) | Gilt nur für Kappen. |
| 3) | Bei Beton für Tunnelinnenschalen ist eine Anrechnung von Flugasche auf Zementgehalt und w/z-Wert möglich, wenn in der Eignungsprüfung die kapillare Wasseraufnahme (Sättigungswert) des FA-Betons ≤ 85 % der Wasseraufnahme unter Druck (150 bar) und der Sättigungswert des FA-Betons kleiner als der entsprechende Wert des Referenzbetons sind. |
| 4) | Bei chemischem Angriff durch Sulfat (ausgenommen Meerwasser) muss für die Expositionsklasse XA2 Zement mit hohem Sulfatwiderstand (HS-Zement) verwendet werden. |
| 5) | Zusätzlich Nachweis des Frost-Tau-Widerstands, siehe Tabelle Anforderungen an die Ausgangsstoffe |
Anforderungen an den Frisch- und Festbeton
| Beton | Anforderung |
| Frischbeton |
Frischbetontemperatur bei der Herstellung von Tunnelinnenschalen zweischalig
ausgeführter Tunnel in geschlossener Bauweise sowie Tunnelwänden und
-decken von Tunneln in offener Bauweise: i.d.R. T ≤ 25 °C an der Einbaustelle
Luftgehalt des Frischbetons bei LP-Beton
Zugabe von Fließmittel (FM):
– Zugabe zur Konsistenzklasse F2 bzw. C2 oder steifer
– Zugabe zur Konsistenzklasse F3 bzw. C3 nur, wenn diese durch verflüssigende
Zusatzmittel eingestellt wurde
– Konsistenzklasse F6 nur mit Zustimmung des Auftraggebers
planmäßig vorgesehene nachträgliche Wasserzugabe nur bei Beton für
Ortbetonpfähle (Zustimmung des Auftraggebers erforderlich)
bei Übergabe muss die Frischbetonkonsistenz innerhalb der Grenzen der
vereinbarten Konsistenzklasse oder des Zielwertes liegen |
| Festbeton |
Bestimmung der Druckfestigkeitsklasse i.d.R. im Prüfalter von 28 Tagen
Bei Bauteilen mit min. Abmessungen 0,60 m und zu berücksichtigendem Zwang
aus abfließender Hydratationswärme darf in Anlehnung an DAfStb-Richtlinie
Massige Bauteile aus Beton1)
- die Druckfestigkeitsklasse im Alter von 56 Tagen bestimmt werden und
- bei Beton XD2, XD3, XF2, XF3 oder XA2 (ohne Luftporen) die Mindestdruck-
festigkeit C30/37 betragen
sofern folgende Bedingungen erfüllt sind
- Berücksichtigung des Prüfalters > 28 d bei Bemessung nach Fachbericht
"Brücken" bzw. "Verbundbrücken"
- Festigkeitsentwicklung langsam oder sehr langsam (r < 0,30)
- bei XF2 Verwendung von CEM III/A bzw.CEM III/B oder CEM I bzw. CEM II/A
mit Flugasche (min.f = 20% von (z+f) und min.(z+f) = 300 kg/m³)
Flugascheanrechnung möglich
- Bei Bauteilen ohne Frostangriff mit oder ohne Tausalz Verwendung von
CEM III/A, CEM III/B bzw. CEM II/B-V oder sonstigen Zement mit Flugasche
(min. f = 20% von (z+f) und min. (z+f) = 300 kg/m3) Flugascheanrechnung
möglich
- Angabe im Betonierplan, wie Alter > 28 d bezüglich Ausschalfristen,
Nachbehandlungsdauer und Bauablauf zu berücksichtigen sind
- Abfrage des Prüfalters und der Auswirkungen des Prüfalters > 28 d beim
Hersteller durch den Auftragnehmer und Vorlage beim Auftraggeber zwei
Wochen vor Betonierbeginn
- Vermerk auf dem Lieferschein zum Prüfalter 56 d
Für Beton nach Zusammensetzung ist Zustimmung des Auftraggebers
erforderlich
alle sichtbar bleibenden Betonflächen sind als Sichtbeton auszuführen
Betonzusammensetzung entsprechend den Empfehlungen des
DBV-Merkblattes Sichtbeton
|
| 1) | Nicht anwendbar bei Brückenkappen |
Luftgehalt des Frischbetons bei LP-Beton
Größtkorn
[mm] | Mittlerer Mindest-Luftgehalt [V.-%]1) für Beton der Konsistenz |
C1
ohne FM oder BV | C2 bzw. F2 und F3
C1 mit FM oder BV | ≥ F43) |
| 8 | 5,5 | 6,52) | 6,52) |
| 16 | 4,5 | 5,52) | 5,52) |
| 32 | 4,0 | 5,02) | 5,02) |
| 1) | Einzelwerte dürfen diese Anforderungen um höchstens 0,5 Vol.-% unterschreiten. |
| 2) | Wenn bei der Erstprüfung nachgewiesen wird, dass die Grenzwerte für die Luftporenkennwerte entsprechend der folgenden Tabelle eingehalten werden, gilt ein um 1 % niedrigerer Mindestluftgehalt. Für diesen Nachweis darf der Luftgehalt des Frischbetons bei einem Größtkorn von 8 mm 6,0 Vol.-%, von 16 mm 5,0 Vol.-% und von 32 mm 4,5 Vol.-% nicht überschreiten. |
| 3) | Bei Ausbreitmaßklasse F6 sind die Luftporenkennwerte am Festbeton entsprechend der folgenden Tabelle nachzuweisen. |
Luftporenkennwerte des Festbetons
| Art der Prüfung | Mikroluftporengehalt A300 [Vol.-%] | Abstandsfaktor [mm] |
| Erstprüfung | ≥ 1,8 | ≤ 0,20 |
| Prüfung am Bauwerk und Kontrollprüfungen | ≥ 1,5 | ≤ 0,24 |
Nachbehandlung
Der Beton ist durch geeignete Maßnahmen vor übermäßigem Verdunsten von Wasser zu schützen. Der Nachbehandlungsumfang und die Nachbehandlungsdauer sind so auszulegen, dass die Temperaturdifferenz im Bauteil möglichst gering gehalten wird. Eine Nachbehandlung gemäß DIN 1045-3, 8.7.2(2) (ohne besondere Maßnahmen bei rel. Luftfeuchte ≥ 85 %) ist nicht zulässig.
Nachbehandlungsmittel dürfen nicht in Arbeitsfugen und nicht für geschalte Betonoberflächen oder Oberflächen, die beschichtet werden sollen, verwendet werden. An horizontalen Betonoberflächen dürfen Nachbehandlungsmittel des Typs BH oder BM gemäß den Technischen Lieferbedingungen für flüssige Betonnachbehandlungsmittel (TL NBM-StB) eingesetzt werden.
Abweichend von DIN 1045-3 muss Beton in den Expositionsklassen XC3, XC4, XF, XD und XA so lange nachbehandelt werden, bis die Festigkeit des oberflächennahen Betons 70 % der charakteristischen Festigkeit des Betons erreicht hat. Wird dieser Nachweis nicht durchgeführt, ist die von der Oberflächentemperatur des Betons abhängige erforderliche Nachbehandlungsdauer zu verdoppeln. |