Teilweise oder vollständig ins Erdreich eingebettete Betonbauwerke können die Funktion der Wasserundurchlässigkeit grundsätzlich auch ohne zusätzliche Abdichtungsmaßnahmen übernehmen. Hierfür müssen sie als wasserundurchlässige Bauwerke aus Beton, die so genannten "Weißen Wannen", hergestellt werden. Die Wasserundurchlässigkeit, d. h. die Begrenzung des Wasserdurchtritts, wird nicht nur von dem Baustoff Beton sondern auch von Fugen, Rissen und Einbauteilen (Durchdringungen) gefordert.
Regelwerk
Die grundlegenden Anforderungen an die Herstellung von Beton mit hohem Wassereindringwiderstand regelt DIN EN 206-1/DIN 1045-2. Zusätzlich kann die DAfStb-Richtlinie "Wasserundurchlässige Bauwerke aus Beton" (WU-Richtlinie) angewendet werden, deren Regeln eine Ergänzung zum Nachweis der Gebrauchstauglichkeit nach DIN 1045-1 darstellen. Die Anwendung dieser WU-Richtlinie ist daher bauvertraglich zu vereinbaren.
Beanspruchungsklassen
Nach Richtlinie werden die Einwirkungen auf wasserundurchlässige Bauteile in zwei Beanspruchungsklassen eingeteilt:
Beanspruchungsklasse 1: | drückendes und nichtdrückendes Wasser und zeitweise aufstauendes Sickerwasser
|
Beanspruchungsklasse 2: | Bodenfeuchte und nichtstauendes Sickerwasser |
Nutzungsklassen
Die Nutzungsklasse ist in Abhängigkeit von der Funktion des Bauwerks und den Nutzungsanforderungen festzulegen.
Nutzungsklasse A: | keine Feuchtstellen auf der Bauteiloberfläche infolge von Wasserdurchlässigkeit zulässig
|
Nutzungsklasse B: | Feuchtstellen auf der Bauteiloberfläche im Bereich von Trennrissen, Sollrissquerschnitten, Fugen und Arbeitsfugen zulässig (kein Wasserdurchtritt) |
Anforderungen an den Beton
Nach DIN EN 206-1/DIN 1045-2 gelten folgende Grenzwerte für die Betonzusammensetzung:
 | Bauteildicke d ≤ 40 cm:
|
 | w/z bzw. (w/z)eq ≤ 0,60
|
 | Mindestdruckfestigkeitsklasse: C25/30
|
 | Mindestzementgehalt: 280 kg/m³
|
 | Mindestzementgehalt bei Anrechnung von Zusatzstoffen: 270 kg/m³
|
 | Bauteildicke d > 40 cm:
|
 | w/z bzw. (w/z)eq ≤ 0,70 |
Bei Ausführung nach DAfStb-Richtlinie "Wasserundurchlässige Bauwerke aus Beton" gelten zusätzlich folgende Anforderungen:
 | Um die Gefahr einer Rissbildung zu reduzieren, sind bei der Festlegung des Betons insbesondere Anforderungen an Frischbetontemperatur, Wärmeentwicklung des Betons und Nachbehandlung zu beachten.
|
 | Bei Ausnutzung der Mindestbauteildicken nach der folgenden Tabelle ist bei Beanspruchungsklasse 1 der (w/z)eq ≤ 0,55 einzuhalten. Bei Wänden ist dann ein Größtkorn von 16 mm zu verwenden.
|
 | Werden die Mindestdicken nach der folgenden Tabelle um 15 % erhöht, darf der (w/z)eq von ≤ 0,55 auf ≤ 0,60 erhöht werden.
|
 | Bei freien Fallhöhen > 1 m ist für den Fußpunkt von Wänden eine Anschlussmischung (Größtkorn ≤ 8 mm) zu verwenden.
|
 | Bei Elementwänden ist stets eine Anschlussmischung (Größtkorn ≤ 8 mm) zu verwenden.
|
 | Konsistenz F3 oder weicher zur Sicherstellung einer ausreichenden Verarbeitbarkeit |
Empfohlene Mindestbauteildicken
Empfohlene Mindestbauteildicken nach WU-Richtlinie
| Bauteil | Beanspruchungsklasse | Mindestbauteildicke [mm] bei |
| Ortbeton | Elementwände | Fertigteile |
| Wände | 1 | 240 | 240 | 200 |
| 2 | 200 | 2401) | 100 |
| Bodenplatte | 1 | 250 | | 200 |
| 2 | 150 | 100 |
| 1) | Unter Beachtung besonderer beton- und ausführungstechnischer Maßnahmen ist eine Abminderung auf 200 mm möglich. |
|